Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Dortmund

Verwaltungsrecht Dortmund

Mit Tobias Klein-Endebrock und Farzaneh Klein-Endebrock stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Dortmund zur Seite. Tobias Klein-Endebrock hat selbst in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet – ein Erfahrungsschatz, der im Umgang mit Behörden und Verwaltungsgerichten unmittelbar hilft. Farzaneh Klein-Endebrock ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Familienrecht und seit 2008 im Ausländer- und Asylrecht tätig. Sie berät auf Deutsch und Farsi.

Das Verwaltungsrecht ist öffentliches Recht. Es regelt das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat mit seinen Behörden – von der Baugenehmigung über die Gewerbeuntersagung bis zum Disziplinarverfahren. Was viele nicht wissen: Behördliche Bescheide sind nicht automatisch rechtmäßig. Viele halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Entscheidend ist, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen handeln – der Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung eingelegt werden.

Suchen Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Ihrer Nähe? Die Kanzlei am Wallring liegt im Herzen Dortmunds – direkt am Wallring in der Innenstadt. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus Dortmund und ganz NRW vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster.

Farzaneh Klein-Endebrock, Fachanwältin für Familienrecht und Verwaltungsrecht, Kanzlei am Wallring Dortmund

Ihre persönliche Ansprechpartnerin:

Farzaneh
Klein-Endebrock

Fachanwältin für
Familienrecht und Verwaltungsrecht

Ihr persönlicher Ansprechpartner Tobias Klein-Endebrock Kanzlei am Wallring - Dortmund

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Tobias
Klein-Endebrock

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

Zum Verwaltungsrecht gehören unter anderem: 

Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht

Das deutsche Beamtenrecht - worauf Sie achten müssen

Beamtenrecht

Disziplinarverfahren, Beförderungsstreit oder Dienstunfähigkeit – wir vertreten Beamte und Beamtenanwärter aus Polizei, Lehramt und Verwaltung NRW-weit. 

 Anwalt für Beamtenrecht NRW

Wir helfen Gewerbetreibende bei jeglichen rechtlichen Fragen

Gewerberecht

Bei drohender Gewerbeuntersagung, Auflagen des Ordnungsamts oder Problemen mit der Genehmigung ist schnelles Handeln entscheidend. 

Anwalt für Gewerberecht Dortmund

Alles rund um das Baurecht

Baurecht

Baugenehmigung, Ordnungsverfügung oder Nachbarschutz – wir prüfen die Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen im öffentlichen Baurecht. 

Anwalt für Baurecht Dortmund

Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten. können Sie diesen einklagen

Prüfungsrecht

Prüfung nicht bestanden, Täuschungsvorwurf oder Exmatrikulation droht? Im Prüfungsrecht gelten kurze Fristen. 

Anwalt für Prüfungsrecht

Staatliche Leistungen und Förderungen

Subventionsrecht

Rückforderungsbescheide von Fördergeldern oder Widerspruch gegen Subventionsbescheide – wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen. 

Subventionsrecht

Sie wollen Ihren Namen ändern? Wir helfen Ihnen!

Namensänderung

Öffentlich-rechtliche Namensänderung von Vor- oder Familienname – wir begleiten den Antrag und vertreten Sie bei Ablehnung. 

Anwalt für Namensänderung Dortmund

Staatliche Leistungen und Förderungen

Schulrecht

Schulplatzklage, Nichtversetzung, sonderpädagogischer Förderbedarf oder Disziplinarmaßnahmen – wir vertreten Eltern und Schülerinnen gegenüber Schulbehörden in NRW. 

Anwalt für Schulrecht NRW

Ausländerrecht und Asylrecht

Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock ist selbst aus dem Iran nach Deutschland zugewandert und seit 2008 im Ausländer- und Asylrecht tätig. Sie berät auf Deutsch und Farsi – mit persönlichem Verständnis für die Situation, in der sich viele Mandantinnen und Mandanten befinden.

Wir begleiten Sie, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, Sie nur eine Duldung haben oder gegen einen ablehnenden Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorgehen möchten. Auch bei Fragen zur Wohnsitzzuweisung und Residenzpflicht stehen wir Ihnen zur Seite.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten benötigen nach Ablauf ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis. Wir beraten Sie bei der Beantragung, Verlängerung und bei Problemen mit der zuständigen Ausländerbehörde – auch wenn die Studiendauer überschritten wurde oder ein Fachrichtungswechsel geplant ist. Für Fachkräfte aus dem Ausland spielt zudem die Blaue Karte EU eine wichtige Rolle; wir kennen die Voraussetzungen und begleiten das Verfahren.

Sie haben einen Antrag auf Erteilung eines Visums gestellt – zur Familienzusammenführung, zum Ehegattennachzug, zum Elternnachzug oder zum Studium – und dieser wurde abgelehnt? Wir prüfen die Entscheidung und vertreten Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren. Auch wenn Sie noch keinen Bescheid haben und sich über die Voraussetzungen unsicher sind, beraten wir Sie vorab.

Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder sich einbürgern lassen? Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und begleiten Sie durch das Verfahren – auch wenn ein früherer Antrag abgelehnt wurde.

Rechtsberatung auf Farsi – مشاوره حقوقی به فارسی

Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock beherrscht Farsi und Dari in Wort und Schrift. Sie berät Mandantinnen und Mandanten aus der iranischen und afghanischen Community in Deutschland ohne Sprachbarriere – in allen Rechtsgebieten der Kanzlei, insbesondere im Ausländerrecht, Familienrecht und Verwaltungsrecht. Gerade wenn Bescheide auf Deutsch vorliegen und Fristen keine Kulanz kennen, ist eine muttersprachliche Beratung durch eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht ein entscheidender Vorteil.

خانم فرزانه کلاین-اندبروک، وکیل دادگستری و متخصص در حقوق اداری، به زبان فارسی مشاوره می‌دهد.

 

Weitere Tätigkeitsbereiche:

Fragen Sie uns in Sachen Immissionsschutzrecht

Immissionsschutzrecht

Das Immissionsschutzrecht bezweckt die Luftreinhaltung, die Lärmbekämpfung und die Vermeidung und Beseitigung von Schadstoffeinwirkungen zum Schutz von Boden und Wasser. Sie betreiben eine technische Anlage. Ihnen wird die Verursachung von Immissionen durch das Betreiben Ihrer technischen Anlage vorgeworfen. Sie möchten eine Genehmigung zum Betrieb Ihrer Anlage. Sie wissen aber nicht, ob Ihre Anlage die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Wir beraten Sie hinsichtlich des Umweltrechts

Umweltrecht/Naturschutzrecht

Das Umwelt-, Naturschutzrecht umfasst alle Vorschriften, die dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Es geht um den Schutz von Gewässern, Klima, Wald, Lärm, Luft, Boden u.a.

Ihnen wird vorgeworfen, Sie haben einen Umweltschaden verursacht und müssen deshalb Kosten der Beseitigung des Schadens tragen. Oder Sie wollen ein bauliches Vorhaben realisieren und wollen in dem Zusammenhang wissen, ob Sie das Umweltrecht eingehalten haben.

Beratung zum Gaststättenrecht bei der Kanzlei am Wallring

Gaststättenrecht

Sie betreiben eine Gaststätte und möchten Ihre Räume anders nutzen. Sie haben Personal, von dem Sie erfahren haben, dass es in Ihrer Abwesenheit dealt mit Betäubungsmitteln und fragen sich, ob Ihnen deshalb Ihre Gaststättenerlaubnis entzogen werden kann. Sie haben nicht alle Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Angestellten gezahlt. Was passiert, wenn das die Behörde erfährt.

Sie möchten eine Gaststätte betreiben, sind allerdings vor ein paar Jahren strafrechtlich verurteilt worden. Jetzt möchten Sie wissen, ob die Verurteilung ein Problem für die Gaststättenerlaubnis darstellt.

Belange des Abgabenrechts klären unsere Fachanwälte mit Ihnen

Abgabenrecht

Als Abgabenrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) regeln. Zum Abgabenrechtsregelungen gehören zum Beispiel die Abgabenordnung (AO), die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder, das Gewerbesteuergesetz, das Körperschaftssteuergesetz, die Steuerrechtsverordnung, die kommunale Satzung der jeweilige Kommune wie z.B. die jeweilige Kitagebührensatzung, die jeweilige Straßenbaubeitragssatzung, die jeweilige Erschließungsbeitragssatzung.

Sie haben einen Bescheid der Behörde erhalten, wonach die Behörde von Ihnen einen hohen Betragverlangt. Sie halten den Bescheid für nicht richtig und wollen sich dagegen wehren. Sie wollen sich erkündigen, ob der Bescheid rechtlich richtig ist, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, den verlangten Betrag vollständig zu zahlen.

Als Jäger stehen Sie oft vor rechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie!

Jagdrecht

Ihnen ist der Jagdschein versagt oder entzogen worden. Sie wollen sich über Ihre Rechte und Pflichten als Jäger bei der Jagdausübung beraten lassen. Ihnen ist Ihre waffenrechtliche Erlaubnis versagt, zurückgenommen oder widerrufen worden.

Sie haben Fragen zu Ihrem Jagdpachtverhältnis. Die Fragen können die Begründung, die Auflösung, das Erlöschen und auch Leistungsstörungen aus dem Jagdpachtverhältnis betreffen.

Sie möchten sich zu Ihrer Jagdpächtergemeinschaft und der Beteiligung Dritter an der Jagdausübung beraten lassen.

Rechtliche Fragen im Verwaltungsrecht?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir prüfen Ihre Situation sorgfältig.

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Verwaltungsrecht unkompliziert lösen

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber Behörden durchzusetzen und schwierige Verfahren zu meistern.

Studienplatzklage

Aufgrund der steigenden Zahlen der Studierenden an Universitäten und Hochschulen sind viele beliebte Fächer mit einem hohen NC versehen. Dadurch haben viele Abiturienten häufig keine Chance auf ihren Wunschstudiengang. Die einzige Möglichkeit ist häufig, weit vom Wohnort weg an einer Universität zu studieren - oder sich für einen anderen Studiengang zu entscheiden. Eine weitere Option sind Wartesemester durch Jobben, Ausbildung, Auslandsaufenthalte oder Freiwilligendienste. Aber auch diese garantieren am Ende keinen Studienplatz für ein beliebtes Fach - mitunter stehen Sie trotz jahrelangem Warten mit leeren Händen da. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Studienplatzklage. Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Klein-Endebrock kennen dieses Problem genau: Denn hier in Dortmund gibt es eine große Universität, sowie eine Fachhochschule. Außerdem befinden sich zahlreiche weitere Universitäten im Umkreis. In Deutschland ist das Recht auf freie Berufswahl im Grundgesetz festgelegt. Leider heißt das nicht, dass jeder Student ein Recht auf seinen Wunschstudienplatz hat. 

Allerdings ist es an Universitäten leider Gang und Gebe, die Kapazitäten zu verschleiern. Die Zahl der Studierenden, die eine Universität für einen Studiengang aufnehmen kann, werden oft möglichst niedrig angesetzt. Durch eine Studienplatzklage müssen die Universitäten glaubhaft machen, dass die Zahlen gerechtfertigt sind. 

 

  1. Sie senden eine reguläre Bewerbung an die Hochschule.
  2. Sie kommen in unsere Kanzlei und lassen sich hierzu von unserem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten - und zwar noch vor der Antwort der Hochschule. Dies ist immens wichtig, damit wir Fristen wahren können. Diese sind an Hochschulen unterschiedlich.
  3. Unsere Rechtsanwälte beantragen für Sie eine außerkapazitäre Zulassung. Auch hier sind Fristen zu wahren, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sindl. Zusätzlich wird beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf Gewährung eines Studienplatzes gestellt. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob Ihnen ein Studienplatz zusteht. 

Das kommt ganz darauf an, für wie viele Universitäten Sie eine Studienplatzklage anstreben. Leider haben mittlerweile auch die meisten Rechtsschutzversicherungen die Studienplatzklage aus ihren Leistungen gestrichen. Informieren Sie sich daher unbedingt zunächst bei Ihrer bestehenden Versicherung. Im Erstgespräch klären unsere Rechtsanwälte Sie über die Kosten auf, die auf Sie zukommen. 

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Behördliche Anliegen? Wir klären das.

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um Verwaltungsrecht geht – schnell, zuverlässig und kompetent.

Studierendenvisum

Um in Deutschland studieren zu dürfen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum beantragen. Hiervon ausgenommen sind Studierende der EU- und EWR-Staaten. Unter Umständen gilt dies auch für Studierende, die in einem anderen EU-Land bereits einen Aufenthaltstitel zum Studium haben (Mobilitätsrechte für Drittstaatsangehörige im Rahmen der REST-Richtlinie).

Welche Unterlagen muss ich für ein Studierendenvisum einreichen?

Der Antrag muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie von der jeweiligen Universität zum Studium zugelassen sind. Außerdem müssen Sie die Finanzierung des Studiums schriftlich darlegen. Sollten Sie noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, kann unter Umständen ein Studienbewerbervisum beantragt werden. Dieses erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von drei Monaten.

Für Rückfragen zum Studierendenvisum beraten Sie unsere Rechtsanwälte gern.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aufenthaltsgenehmigung für Studierende aus Nicht-EU-Staaten

Da Ihr Visum nach drei Monaten abläuft, benötigen Sie für Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis. Den sogenannten Aufenthaltstitel müssen Sie dringend beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre ausgestellt. 

Nach Ablauf kann die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für zwei Jahre verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Studium noch nicht abgeschlossen ist und Ihr Studienverlauf darauf schließen lässt, dass Sie Ihr Studium noch in der dafür vorgesehenen Zeit abschließen können: Mehr Informationen dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.

Am besten beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis. 

Zulässige Studiendauer

Die zulässige Studiendauer ist an Ihrer jeweiligen Hochschule individuell. In Ihrer jeweiligen Fachrichtung gibt es dort eine durchschnittliche Studiendauer. Diese darf zusätzlich drei Semester überschritten werden. 

Eine weitere Verlängerung bedarf einer Prognosebescheinigung. Diese beinhaltet die folgenden Punkte:

  1. Ein ordnungsgemäßes Studium liegt vor
  2. Eine Prognose, wann das Studium voraussichtlich abgeschlossen ist
  3. Mit welchem Ergebnis das Studium voraussichtlich abgeschlossen wird
  4. Eine Studienverlaufsbescheinigung muss beigefügt werden

Ihre bestehende Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn das Ausbildungsziel innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren erreicht werden kann. 

Häufige Probleme bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels

Sie haben Probleme mit der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, weil Sie die Studiendauer überschritten haben? Einer Ihrer Anträge oder die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels wurde abgelehnt? Sie sind vielleicht sogar aufgefordert worden, Deutschland zu verlassen?

Sie möchten die Fachrichtung oder die Hochschule wechseln und Ihre Aufenthaltserlaubnis ist deswegen nicht verlängert worden? Sie haben Fristen versäumt? 

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und unseren Fachanwalt für Verwaltungsrecht in solchen Fällen unverzüglich. Wir beraten Sie gern, welche Rechte Ihnen als internationaler Studierender zustehen. 

Weitere Gebiete des Verwaltungsrechts

Zusätzlich zu den oben angeführten Bereichen helfen Ihnen Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Klein-Endebrock und Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock auch in den folgenden Bereichen:

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Verwaltungsrecht in Dortmund

Wir unterstützen Sie kompetent im Kontakt mit Behörden – von Ausländer- und Asylrecht bis zu Umwelt- und Baurecht.

Häufige Fragen zum Verwaltungsrecht in Dortmund

Sie brauchen einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, den Sie anfechten möchten, wenn eine Behörde Ihnen etwas untersagt, eine Genehmigung versagt oder wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Staat durchsetzen wollen. Wichtig: Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat – handeln Sie sofort nach Erhalt des Bescheids.

Die wichtigste Frist ist die Widerspruchsfrist: einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Wird kein Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig und kann in der Regel nicht mehr angefochten werden. Für die Klage beim Verwaltungsgericht gilt ebenfalls eine Monatsfrist nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens.

Ja. Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht vertreten wir Mandantinnen und Mandanten NRW-weit – vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem OVG Münster sowie in geeigneten Fällen bundesweit. Viele Mandate werden telefonisch oder per Videokonferenz betreut.

Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Er kennt die Besonderheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die einschlägige Rechtsprechung des OVG NRW und die Verfahrenspraxis vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Kanzlei am Wallring verfügt über zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht unter einem Dach.

Für verwaltungsrechtliche Klagen aus Dortmund ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuständig. Die nächste Instanz ist das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Im Asylrecht kann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in bestimmten Fällen direkt ohne vorheriges Widerspruchsverfahren angerufen werden.

Ja. Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock berät auf Farsi und Dari – ohne Sprachbarriere und mit kulturellem Verständnis für Mandantinnen und Mandanten aus dem iranischen und afghanischen Raum.