Rechtliche Verfahren für Namensänderungen in Dortmund
In Deutschland ist eine Namensänderung gesetzlich geregelt. Das „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ gibt die Rahmenbedingungen für Namensänderungen in Dortmund vor. Sie werden entweder innerhalb des bürgerlichen oder des öffentlichen Rechts geregelt.
Bürgerliches Recht: In der Regel kein Anwalt benötigt
Bürgerliches Recht behandelt Namensänderungen, unter anderem, wenn Sie geschieden sind, neu verheiratet oder bei Adoptionen. Für eine bürgerlich rechtliche Namensänderung benötigen Sie in der Regel keinen Anwalt und können Ihre namensrechtliche Erklärung einfach bei der zuständigen Stelle abgeben.
Öffentlich-rechtliche Namensänderung: Anwaltliche Unterstützung empfohlen
Wenn Ihr Wunsch nach einer Namensänderung nicht unter das bürgerliche Recht fällt, können Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen. Hier brauchen Sie allerdings einen wichtigen Grund, der eine Namensänderung rechtfertigt. Dies entscheidet die zuständige Behörde.
Wann liegt ein wichtiger Grund vor?
Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Änderung des Namens eine nach allgemeiner Ansicht erhebliche seelische Belastung verringern oder beseitigen kann.
- Seelische Belastung: Eine Namensänderung kann gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene den Eindruck hat, sein Name sei eine Last, die ihn erheblich belastet.
- Keine Überempfindlichkeit: Die Belastung muss über eine bloße persönliche Empfindlichkeit hinausgehen und nach allgemeinem Verständnis nachvollziehbar sein.
Muss eine Krankheit vorliegen?
Es ist nicht erforderlich, dass die Belastung den Grad einer behandlungsbedürftigen Krankheit erreicht. Entscheidend ist, dass die Belastung als nachvollziehbar und begründet angesehen wird – auch ohne medizinische Diagnose.
Objektive Prüfung der Gründe
Für die Beurteilung genügt es nicht, wenn der Betroffene die Namensänderung subjektiv als notwendig empfindet. Vielmehr wird geprüft, ob die vorgebrachten Gründe so gewichtig sind, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens zurücktritt.