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kanzlei am Wallring - Dortmund

Anwalt Namensänderung Dortmund – Beratung und Unterstützung vom Profi

Eine Namensänderung kann aus verschiedenen Gründen notwendig oder wünschenswert sein:

  • Nach einer Scheidung
  • Bei Adoption
  • Zur Angleichung an die geschlechtliche Identität
  • Bei Namensähnlichkeit mit Straftätern
  • Zur Abgrenzung von negativen Assoziationen
  • Zur Anpassung des Namens an die lokale Kultur
  • Um einen schwer aussprechbaren Namen zu vereinfachen
  • Nach einer Konversion oder spirituellen Neuorientierung

Die Änderung Ihres Namens ist ein rechtlicher Prozess, der gut durchdacht sein sollte. Als Anwalt für Namensänderung in Dortmund unterstützte ich Sie dabei, die erforderlichen Schritte zu verstehen und rechtssicher umzusetzen.

Scheidungsanwältin Dortmund Farzaneh Klein-Endebrock ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin in der Kanzlei am Wallring - Dortmund

Ihre persönliche Ansprechpartnerin:

Farzaneh
Klein-Endebrock

Fachanwältin für
Familienrecht und Verwaltungsrecht

Ihr persönlicher Ansprechpartner Tobias Klein-Endebrock Kanzlei am Wallring - Dortmund

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Tobias
Klein-Endebrock

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

Rechtliche Verfahren für Namensänderungen in Dortmund

In Deutschland ist eine Namensänderung gesetzlich geregelt. Das „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ gibt die Rahmenbedingungen für Namensänderungen in Dortmund vor. Sie werden entweder innerhalb des bürgerlichen oder des öffentlichen Rechts geregelt.

 

Bürgerliches Recht: In der Regel kein Anwalt benötigt

Bürgerliches Recht behandelt Namensänderungen, unter anderem, wenn Sie geschieden sind, neu verheiratet oder bei Adoptionen. Für eine bürgerlich rechtliche Namensänderung benötigen Sie in der Regel keinen Anwalt und können Ihre namensrechtliche Erklärung einfach bei der zuständigen Stelle abgeben.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung: Anwaltliche Unterstützung empfohlen

Wenn Ihr Wunsch nach einer Namensänderung nicht unter das bürgerliche Recht fällt, können Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen. Hier brauchen Sie allerdings einen wichtigen Grund, der eine Namensänderung rechtfertigt. Dies entscheidet die zuständige Behörde.

Wann liegt ein wichtiger Grund vor?

Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Änderung des Namens eine nach allgemeiner Ansicht erhebliche seelische Belastung verringern oder beseitigen kann.

  • Seelische Belastung: Eine Namensänderung kann gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene den Eindruck hat, sein Name sei eine Last, die ihn erheblich belastet.
  • Keine Überempfindlichkeit: Die Belastung muss über eine bloße persönliche Empfindlichkeit hinausgehen und nach allgemeinem Verständnis nachvollziehbar sein.

Muss eine Krankheit vorliegen?

Es ist nicht erforderlich, dass die Belastung den Grad einer behandlungsbedürftigen Krankheit erreicht. Entscheidend ist, dass die Belastung als nachvollziehbar und begründet angesehen wird – auch ohne medizinische Diagnose.

Objektive Prüfung der Gründe

Für die Beurteilung genügt es nicht, wenn der Betroffene die Namensänderung subjektiv als notwendig empfindet. Vielmehr wird geprüft, ob die vorgebrachten Gründe so gewichtig sind, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens zurücktritt.

Ereignisse in der Vergangenheit haben zu einer psychischen Belastung durch Ihren Namen geführt?

Dann holen Sie sich Unterstützung bei Ihrem Anwalt für Namensänderung in der Kanzlei am Wallring in Dortmund.

Farzaneh
Klein-Endebrock

Fachanwältin für
Familienrecht und Verwaltungsrecht

Tobias
Klein-Endebrock

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

Welche Anforderungen müssen Sie für eine Namensänderung erfüllen?

Sie möchten Ihren Namen ändern, Ihre Namensänderung fällt aber unter das öffentliche Recht?

In diesem Fall müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, damit die Möglichkeit auf eine Namensänderung besteht. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Fragen aufgelistet. Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantworten können, haben Sie die Chance mit meiner Unterstützung eine Namensänderung genehmigt zu bekommen.

  • Sie haben einen Namen mit einer lächerlichen oder anstößigen Wirkung?
  • Viele Menschen haben Probleme damit Ihren Namen auszusprechen oder Schwierigkeiten bei der Schreibweise Ihres Namens?
  • Sie spüren eine seelische Belastung durch Ihren Namen und empfinden ihn als Bürde?
  • Bei Ihrem Familiennamen gibt es die naheliegende Assoziation mit einer Straftat durch die Verbindung Ihres Namens mit dem des Täters?
  • Ihr Name kommt sehr oft vor und es besteht Verwechslungsgefahr?

Eine dieser Fragen trifft auf Sie und Ihren Namen zu?

Dann kommen Sie zur uns in die Kanzlei und lassen Sie sich von uns bei Ihrer Namensänderung als Anwalt unterstützen.

Farzaneh
Klein-Endebrock

Fachanwältin für
Familienrecht und Verwaltungsrecht

Tobias
Klein-Endebrock

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

Warum benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei Ihrer Namensänderung?

Besonders öffentlich-rechtliche Namensänderungen nehmen im Vergleich zur bürgerlich-rechtlichen Namensänderung einige Zeit in Anspruch und benötigen die fachkundige Unterstützung eines Anwaltes. Nur so haben Sie eine Chance auf eine Namensänderung.

Das sogenannte öffentliche Interesse hält Sie im Allgemeinen dazu an, Ihren Namen zu behalten.  Deshalb wird in einem Verfahren zur Namensänderung zwischen dem öffentlichen Interesse und Ihrem individuellen Interesse entschieden. Also darüber, ob die Beeinträchtigung durch Ihren Namen dem öffentlichen Interesse überwiegt.

Der wichtige Grund für eine Namensänderung wird bei einem Verfahren geprüft. Es wird zum Beispiel untersucht, ob eine seelische Belastung objektiv nachvollziehbar ist.

In vielen Fällen wird bei einem Antrag auf Namensänderung innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rechts im Einzelfall entschieden. Hier ist eine professionelle rechtliche Vertretung Ihres Anliegens entscheidend, damit Ihnen eine Namensänderung genehmigt wird.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Namensänderung

Hier haben wir häufig gestellte Fragen im Rahmen der Namensänderung für Sie beantwortet.

Kanzlei am Wallring - Dortmund Wer kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen?

Deutsche Staatsbürger können öffentlich-rechtliche Namensänderungen beantragen. Außerdem können Sie auch als:

  •  Ausländer oder Heimatloser,
  • Staatenlose oder staatenloser Heimatloser,
  • heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling

von der öffentlich-rechtlichen Namensänderung Gebrauch zu machen. So können Sie mit einem wichtigen Grund auch einen ausländischen Namen verändern.

Kanzlei am Wallring - Dortmund Wie viel muss ich für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung mit Anwalt bezahlen?

Die Kosten sind unterschiedlich: Die Änderung des Familiennamens kostet z.B. mehr als die Änderung des Vornamens. Wenn Sie Ihren Familiennamen ändern möchten, können Verwaltungskosten bis zu ca. 1.000 Euro auf Sie zukommen. Bei Vornamen müssen Sie mit Verwaltungskosten bis ca. 250 Euro rechnen. Diese Kosten entstehen durch den Antrag beim Amt. Hinzu kommen ggf. die Gebühren für unsere Dienstleistungen.

Kanzlei am Wallring - Dortmund Welche Namensänderung ist bei einer Adoption möglich?

Wenn Sie ein Kind adoptieren, können Sie den Vor- und Nachnamen des Kindes verändern. Dies wird allerdings mit steigendem Alter des Kindes schwieriger, da sich das Kind dann schon mit dem Namen identifiziert hat.

Kanzlei am Wallring - Dortmund Kann ich den Familiennamen meines Kindes in einer neuen Partnerschaft verändern?

In einer zweiten Ehe können Kinder nur unter der Zustimmung beider leiblicher Elternteile den Familiennamen des neuen Partners annehmen. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat. Stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag und die Zustimmung eines Elternteils fehlt, ist es möglich, beim Familiengericht diese Zustimmung zu ersetzen. Hierbei wird dann geprüft, welcher Name für das Kind den Lebensumständen entsprechend besser ist. Der des leiblichen Elternteils oder der seiner neuen Familie.

Kanzlei am Wallring - Dortmund Welche Namensänderungen sind nach einer Eheschließung möglich?

Nach der Eheschließung ist es möglich, sich für einen gemeinsamen Ehenamen zu entscheiden. Dies kann auch in der Form eines Doppelnamens geschehen. Einen Doppelnamen kann allerdings nur einer der beiden Partner annehmen. Sollte sich das Paar zu einer Scheidung entscheiden, können diese Namensveränderungen wieder rückgängig gemacht werden.

Kanzlei am Wallring - Dortmund Kann ich die Schreibweise meines Namens verändern?

Für den Fall, dass Sie einen in Deutschland ausländischen Namen tragen, ist es möglich, diesen bei einer Einbürgerung in Deutschland „einzudeutschen“. Ihr Name erhält eine für die deutsche Sprache typische Schreibweise, um Missverständnissen und Problemen vorzubeugen.

Sie haben weitere Fragen? Sie möchten einen Antrag auf Namensänderung stellen, aber wissen nicht wie? Dann melden Sie sich gerne per Telefon oder per Mail bei uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung! Wir leisten Ihnen Rechtsbeistand bei Ihrer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.