Rechtsanwältin Klein-Endebrock hat sowohl ihr juristisches Studium an den Universitäten in Bielefeld und Münster als auch ihr Referendariat am Landgericht in Dortmund erfolgreich abgeschlossen. Seit 2008 ist sie zugelassene Rechtsanwältin und arbeitet als selbstständige Rechtsanwältin.
Rechtsanwältin Klein-Endebrock führt zusätzlich die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.
Rechtsanwältin Klein-Endebrock hatte in der Zeit von 2021 bis 2023 zusätzlich Lehraufträge an der Fachhochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.
Sie beherrscht die persische Sprache (Farsi) und die afghanische Sprache (Dari) in Wort und Schrift.
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