Für das Verwaltungsrecht sind wir Ihre richtigen Ansprechpartner. Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock hat selbst in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet und darf die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht führen. Auch Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock darf die Bezeichnung Fachanwältin für Verwaltungsrecht führen.
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Ausländerrecht und Asylrecht
"Ich bin ein Weltbürger. Überall zu Hause und fremd überall."
Erasmus von Rotterdam hat diesen Satz in einem Brief 1529 an den Reformator Ulrich Zwingli formuliert. Seither sind nahezu 500 Jahre vergangen. Er sollte jedoch in diesen Zeiten großer Flüchtlingsströme große Bedeutung haben.
Wir fühlen uns diesem Satz verpflichtet. Dieses Gefühl der Verantwortung erwächst aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte und weil Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock selbst aus Iran nach Deutschland zugewandert ist.
Wir sind Ihnen behilflich, wenn Sie in Deutschland Asyl begehren. Denn der Asylantrag ist nur ein Schritt. Es geht darum, dass Sie in Deutschland bestimmten Regionen zugewiesen werden. Sie haben vielleicht Familie und möchten dorthin kommen. Genauso kann es geschehen, dass Ihr Asylantrag abgelehnt wurde und Sie nur eine Duldung haben. Sie haben eine falsche Identität angegeben und möchten jetzt jemanden heiraten.
In Deutschland lebt bereits ein großer Teil Menschen mit Migrationshintergrund. Sie haben zum Beispiel jemanden mit einem deutschen Pass geheiratet, aber nicht lange genug, um einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten zu können. Jetzt wissen Sie nicht, was Sie tun sollen.
Oder Sie studieren in Deutschland, wollen in Deutschland studieren oder arbeiten. Hier spielt auch die Blaue Karte eine wichtige Rolle; insbesondere wenn Sie Arzt sind. Die EU-Bürger genießen besondere Rechte, die wir für Sie geltend machen können.
Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis bekommen und sich danach einbürgern lassen.
Sie haben in Deutschland Familie und möchten auch nach Deutschland kommen. Sie sind bereits in Deutschland, aber nicht mit einem Visum zur Familienzusammenführung.
Sie haben einen Antrag auf Erteilung eines Visums (zur Familienzusammenführung, zum Ehegattennachzug, zum Elternnachzug, zum Heiraten, zum Studium ...) gestellt. Dieser ist abgelehnt worden oder Sie wollen das Visum noch beantragen und sind sich über das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen nicht sicher.
Wenn Sie bereits einen ablehnenden Bescheid bekommen haben, können wir für Sie dagegen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht vorgehen. Hierbei müssen die Fristen eingehalten werden.
In diesen und anderen Fallgestaltungen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. In diesem Bereich ist es von Vorteil, dass Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist. Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock ist seit Anfang 2008 erfolgreich im Ausländer- und Asylrecht tätig und hier ebenfalls Ihre qualifizierte Ansprechpartnerin, da sie selbst im Iran aufgewachsen ist. Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock darf die Bezeichnung Fachanwältin für Verwaltungsrecht führen. Sie beherrscht die persische Sprache (Farsi und Dari) in Wort und Schrift.
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Abgabenrecht
Als Abgabenrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) regeln. Zum Abgabenrechtsregelungen gehören zum Beispiel die Abgabenordnung (AO), die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder, das Gewerbesteuergesetz, das Körperschaftssteuergesetz, die Steuerrechtsverordnung, die kommunale Satzung der jeweilige Kommune wie z.B. die jeweilige Kitagebührensatzung, die jeweilige Straßenbaubeitragssatzung, die jeweilige Erschließungsbeitragssatzung.
Sie haben einen Bescheid der Behörde erhalten, wonach die Behörde von Ihnen einen hohen Betragverlangt. Sie halten den Bescheid für nicht richtig und wollen sich dagegen wehren. Sie wollen sich erkündigen, ob der Bescheid rechtlich richtig ist, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, den verlangten Betrag vollständig zu zahlen.
Baurecht
Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Einrichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen betreffen. Das öffentliche Baurecht besteht aus zwei Hauptkompenenten: Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht trifft die Regelungen darüber, ob, was und wie viel gebaut werden darf. Die wesentlichen Vorschriften hierüber sind im Baugesetzbuch (BauGB), in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und in der Planzeichenverordnung (PlanZVO) verankert.
Die Bauleitplanung ist nicht nur ein Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, sondern auch noch eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Städte und Gemeinden beschließen die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und städtebauliche Satzungen). Die Bauleitpläne sind aufzustellen, soweit und sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Das Bauordnungsrecht regelt wie im Einzelnen gebaut werden darf. Die maßgeblichen Vorschriften befinden sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer. Außerdem gelten die Verordnungen für Garagen oder Feuerung.
In den Bauordnungen der Länder ist außerdem geregelt, welche Verfahrensarten für den Bauherrn zur Verfügung stehen, ob sein Bauvorhaben genehmigungs- oder anzeigepflichtig ist. Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind vor allem die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (z.B. Abstandsflächen, verkehrsmäßige Erschließung, Zahl der notwendigen Stellplätze, Werbeanlagen), an einzelne Räume,Höhe der Geschosse und besondere Anlagen.
Wenn Sie aus Sicht der Kommune gegen Bauordnungs-, Bauplanungs- oder sonstige öffentliche Vorschriften- wie z.B. die Vorschriften zum Brandschutz - verstoßen, erlässt Sie Ihnen gegenüber eine Ordnungsverfügung. Das kann auch passieren, wenn Sie Ihr Eigentum anders als genehmigt nutzen. Die Ordnungsverfügung, die Sie erhalten haben, wollen Sie auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Folgende Bereiche/Begriffe spielen hier eine Rolle: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Baupflicht, Städtebaulicher Vertrag, Sanierung, Bauen im Innenbereich oder im Außenbereich, gerichtliche Überprüfung von Bebauungspläne, Genehmigungsverfahren, Baulast, Abriss-/ Beseitigungsverfügung, Stilllegungsverfügung, Nutzungsuntersgung, Nutzungsänderung, Bestandsschutz, öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz (Rechtsmittel, Abstandsflächen, Rücksichtsnahmegebot, Lärm, Gerüche..).
Auf der Seite der Kommune:
Sie möchten als Kommune ein Bebauungsplanverfahren einleiten und sind sich nicht sicher, ob das Gebiet tatsächlich als z.B. ein urbanes Gebiet anzusehen ist. Oder Sie möchten einen Bebauungsplan aufstellen und sind sich nicht sicher, ob der damit einhergehende Eingriff in die Natur einer gerichtlichen Überprüfungstandhält.
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Beamtenrecht
Beamtenverhältnisse sind öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse zwischen dem/ der Beamten/in und seinem/ ihrem Dienstherrn. Der/ die Beamte/in ist nicht nur gehalten, Weisungen und Anordnungen seiner/ ihrer Vorgesetzten gewissenhaft zu erfüllen, sondern diese auch in ihrer Tätigkeit nach Kräften zu beraten und zu unterstützen. Umgekehrt schuldet der Dienstherr dem/ der Beamten/in, umfassend für sein/ ihr Wohl und das seiner/ ihrer Familie zu sorgen. Der Dienstherr kann sich von dem/ der Beamten/in nur in den gesetzlich hierfür vorgesehenen Fällen lösen.
Folgende Fallgestaltungen sind hier von Bedeutung:
Einstellung in das Beamtenverhältnis
Dienstliche Beurteilung: das Vorgehen des/ der Beamten/in gegen die Beurteilung des Dienstherrn
Versetzung/Abordnung/Umsetzung
Versetzung in dem Ruhestand
Anordnung dienstlicher Untersuchungen (Fehler beim Gutachten des Amtsarztes)
Dienstunfähigkeit
Laufbahnwechsel bei Dienstunfähigkeit
Teilunfähigkeit (z.B. bei Polizisten und Feuerwehr)
Wiederaufnahme im Dienst
Prüfungsrecht
Entfernung aus dem Dienstverhältnis:
Klage des Dienstherrn
Vorgehen des/der Beamten/in gegen die Klage des Dienstherrn auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis
sonstige Disziplinarverfahren:
Verweis
Geldbuße
Kürzung der Dienstbezüge
Zurückstufung
Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte:
das Besoldungsamt fordert zu viel gezahlte Bezüge zurück
Pensionierung
Versorgung des/der Beamten/in als Rentner/in
Nebentätigkeit
Gaststättenrecht
Sie betreiben eine Gaststätte und möchten Ihre Räume anders nutzen. Sie haben Personal, von dem Sie erfahren haben, dass es in Ihrer Abwesenheit dealt mit Betäubungsmitteln und fragen sich, ob Ihnen deshalb Ihre Gaststättenerlaubnis entzogen werden kann. Sie haben nicht alle Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Angestellten gezahlt. Was passiert, wenn das die Behörde erfährt.
Sie möchten eine Gaststätte betreiben, sind allerdings vor ein paar Jahren strafrechtlich verurteilt worden. Jetzt möchten Sie wissen, ob die Verurteilung ein Problem für die Gaststättenerlaubnis darstellt.
Gewerberecht
Die Gewerbeordnung gewährt grundsätzlich Gewerbefreiheit! Dennoch sieht sie vor, dass es Gewerbebetriebe gibt, die eine Genehmigung haben müssen, damit sie ausgeübt werden können.
Sie wollen eine Tätigkeit ausüben, bei der Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für diese Tätigkeit eine Erlaubnis benötigen. Ist das, was Sie machen wollen eigentlich Gewerbe oder könnte es auch sein, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt?
Die Behörde kommt auf Sie zu und will Ihnen Ihr Gewerbe untersagen. Sie sind der Auffassung, dass die Behörde das nicht darf.
Sie wollen mit einem Stand auf einem Weihnachtsmarkt oder einer Kirmes teilnehmen. Die Teilnahme wird Ihnen aber versagt. Daher fragen Sie sich, was Sie dagegen tun können.
Liegt die Genehmigung vor, kann die Behörde die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen. Sie kann Ihnen gegenüber eine Schließungsverfügung erlassen oder Ihnen untersagen, dass Sie Ihr Gewerbe ausüben.
Eine zentrale Frage ist dabei, ob Sie im Sinne der Gewerbeordnung zuverlässig sind.
Hier gibt es viele Fallgestaltungen:
Sie haben Steuerrückstände oder gegen sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen verletzt.
Sie haben sich strafbar gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Es liegt mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor
oder ein sonstiger Umstand wie Krankheit, Trunksucht, Rauschgiftsucht oder Verwahrlosung.
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Immissionsschutzrecht
Das Immissionsschutzrecht bezweckt die Luftreinhaltung, die Lärmbekämpfung und die Vermeidung und Beseitigung von Schadstoffeinwirkungen zum Schutz von Boden und Wasser. Sie betreiben eine technische Anlage. Ihnen wird die Verursachung von Immissionen durch das Betreiben Ihrer technischen Anlage vorgeworfen. Sie möchten eine Genehmigung zum Betrieb Ihrer Anlage. Sie wissen aber nicht, ob Ihre Anlage die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Jagdrecht
Ihnen ist der Jagdschein versagt oder entzogen worden. Sie wollen sich über Ihre Rechte und Pflichten als Jäger bei der Jagdausübung beraten lassen. Ihnen ist Ihre waffenrechtliche Erlaubnis versagt, zurückgenommen oder widerrufen worden.
Sie haben Fragen zu Ihrem Jagdpachtverhältnis. Die Fragen können die Begründung, die Auflösung, das Erlöschen und auch Leistungsstörungen aus dem Jagdpachtverhältnis betreffen.
Sie möchten sich zu Ihrer Jagdpächtergemeinschaft und der Beteiligung Dritter an der Jagdausübung beraten lassen.
Namensänderungsrecht
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung kann bei der zuständige Behörde beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für die Änderung erfüllt sind. Es kann der Familienname oder der Vorname geändert werden. Die Behörde verlangt eine Gebühr für die Namensänderung. Diese Gebühr ist für die Änderung des Familiennamens höher als für die Änderung des Vornamens. Eine Namensänderung wird meist bei der Eheschließung, nach der Scheidung oder bei der Geburt eines Kindes beantragt.
Es gibt aber Fälle, in denen der Mensch mit seinem Namen (Vor- oder Nachname) aufgrund von Vorfällen aus seiner Vergangenheit nicht glücklich leben kann. Er leidet seelische Qualen. Er ist in seinem Alltag durch das Tragen des "falschen" Namens so schwer beeinträchtigt, dass seine Seele davon krank wird. Sein Existenz ist quasi von seinem Wunsch, seinen Namen zu ändern, abhängig. Manchmal ist die Namensänderung auch aus beruflichen Gründen notwendig.
Schulrecht / Prüfungsrecht
Im Bereich des Schulrechts sind viele Fallgestaltungen möglich.
Dabei geht es um Fragen der Schulpflicht und der Zurückstellung vom Schulbesuch. Sie fragen sich, ob die Lehrerin/ der Lehrer Unterrichtinhalte verwendet, die zulässig sind. Sie möchten wissen, ob eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht möglich ist. Sie haben Fragen zu Schulorganisationsmaßnahmen, Lernmittelfragen und zur Schülerbeförderung.
Sie haben das Problem, dass die Schule, an die Sie ihr Kind anmelden möchten, Ihnen eine Ablehnungzusendet. Sie fragen sich, ob eine Schulplatzklage Aussicht auf Erfolg hat.
Die Schule konfrontiert Sie damit, dass Ihr Kind einen sonderpädagogischen Sonderbedarf hat und leitet ein AO-SF Verfahren ein.
Ihr Kind wechselt in die Primarstufe I und Sie haben Fragen zur Schulformempfehlung.
Ihr Kind soll nicht versetzt werden, weil das Zeugnis nicht ausreicht. Sie möchten dagegen vorgehen. Ihr Kind soll nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden. Sie haben also Fragen zur Leistungsbewertung.
Ebenso können schulische Disziplinarmaßnahmen auftreten.
Im Bereich des Prüfungsrechts treten ebenfalls unterschiedliche Fallkonstellationen auf.
Es beginnt mit der Frage der Zulassung zur Prüfung. Einen großen Bereich stellt die Prüfungsanfechtungdar. Eine Anfechtung ist aus Verfahrensmängeln und Bewertungsmängeln möglich.
Zu den Verfahrensmängeln zählen die äußeren Prüfungsbedingungen. Die Prüfungsunfähigkeit und der Rücktritt spielen eine große Rolle.
Zu den Bewertungsmängeln zählen formelle und materielle Bewertungsmängel.
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Studienplatzklage
Aufgrund der steigenden Zahlen der Studierenden an Universitäten und Hochschulen sind viele beliebte Fächer mit einem hohen NC versehen. Dadurch haben viele Abiturienten häufig keine Chance auf ihren Wunschstudiengang. Die einzige Möglichkeit ist häufig, weit vom Wohnort weg an einer Universität zu studieren - oder sich für einen anderen Studiengang zu entscheiden. Eine weitere Option sind Wartesemester durch Jobben, Ausbildung, Auslandsaufenthalte oder Freiwilligendienste. Aber auch diese garantieren am Ende keinen Studienplatz für ein beliebtes Fach - mitunter stehen Sie trotz jahrelangem Warten mit leeren Händen da.
Eine weitere Möglichkeit ist die Studienplatzklage. Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Klein-Endebrock kennen dieses Problem genau: Denn hier in Dortmund gibt es eine große Universität, sowie eine Fachhochschule. Außerdem befinden sich zahlreiche weitere Universitäten im Umkreis. In Deutschland ist das Recht auf freie Berufswahl im Grundgesetz festgelegt. Leider heißt das nicht, dass jeder Student ein Recht auf seinen Wunschstudienplatz hat.
Allerdings ist es an Universitäten leider Gang und Gebe, die Kapazitäten zu verschleiern. Die Zahl der Studierenden, die eine Universität für einen Studiengang aufnehmen kann, werden oft möglichst niedrig angesetzt. Durch eine Studienplatzklage müssen die Universitäten glaubhaft machen, dass die Zahlen gerechtfertigt sind.
Wie klage ich einen Studienplatz ein?
Sie senden eine reguläre Bewerbung an die Hochschule.
Sie kommen in unsere Kanzlei und lassen sich hierzu von unserem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten - und zwar noch vor der Antwort der Hochschule. Dies ist immens wichtig, damit wir Fristen wahren können. Diese sind an Hochschulen unterschiedlich.
Unsere Rechtsanwälte beantragen für Sie eine außerkapazitäre Zulassung. Auch hier sind Fristen zu wahren, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sindl. Zusätzlich wird beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf Gewährung eines Studienplatzes gestellt. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob Ihnen ein Studienplatz zusteht.
Welche Kosten kommen bei einer Studienplatzklage auf mich zu?
Das kommt ganz darauf an, für wie viele Universitäten Sie eine Studienplatzklage anstreben. Leider haben mittlerweile auch die meisten Rechtsschutzversicherungen die Studienplatzklage aus ihren Leistungen gestrichen. Informieren Sie sich daher unbedingt zunächst bei Ihrer bestehenden Versicherung. Im Erstgespräch klären unsere Rechtsanwälte Sie über die Kosten auf, die auf Sie zukommen.
Studierendenvisum
Um in Deutschland studieren zu dürfen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum beantragen. Hiervon ausgenommen sind Studierende der EU- und EWR-Staaten. Unter Umständen gilt dies auch für Studierende, die in einem anderen EU-Land bereits einen Aufenthaltstitel zum Studium haben (Mobilitätsrechte für Drittstaatsangehörige im Rahmen der REST-Richtlinie).
Welche Unterlagen muss ich für ein Studierendenvisum einreichen?
Der Antrag muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie von der jeweiligen Universität zum Studium zugelassen sind. Außerdem müssen Sie die Finanzierung des Studiums schriftlich darlegen. Sollten Sie noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, kann unter Umständen ein Studienbewerbervisum beantragt werden. Dieses erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von drei Monaten.
Für Rückfragen zum Studierendenvisum beraten Sie unsere Rechtsanwälte gern.
Aufenthaltsgenehmigung für Studierende aus Nicht-EU-Staaten
Da Ihr Visum nach drei Monaten abläuft, benötigen Sie für Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis. Den sogenannten Aufenthaltstitel müssen Sie dringend beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre ausgestellt.
Nach Ablauf kann die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für zwei Jahre verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Studium noch nicht abgeschlossen ist und Ihr Studienverlauf darauf schließen lässt, dass Sie Ihr Studium noch in der dafür vorgesehenen Zeit abschließen können: Mehr Informationen dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.
Am besten beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.
Zulässige Studiendauer
Die zulässige Studiendauer ist an Ihrer jeweiligen Hochschule individuell. In Ihrer jeweiligen Fachrichtung gibt es dort eine durchschnittliche Studiendauer. Diese darf zusätzlich drei Semester überschritten werden.
Eine weitere Verlängerung bedarf einer Prognosebescheinigung. Diese beinhaltet die folgenden Punkte:
Ein ordnungsgemäßes Studium liegt vor
Eine Prognose, wann das Studium voraussichtlich abgeschlossen ist
Mit welchem Ergebnis das Studium voraussichtlich abgeschlossen wird
Eine Studienverlaufsbescheinigung muss beigefügt werden
Ihre bestehende Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn das Ausbildungsziel innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren erreicht werden kann.
Häufige Probleme bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels
Sie haben Probleme mit der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, weil Sie die Studiendauer überschritten haben? Einer Ihrer Anträge oder die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels wurde abgelehnt? Sie sind vielleicht sogar aufgefordert worden, Deutschland zu verlassen?
Sie möchten die Fachrichtung oder die Hochschule wechseln und Ihre Aufenthaltserlaubnis ist deswegen nicht verlängert worden? Sie haben Fristen versäumt?
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und unseren Fachanwalt für Verwaltungsrecht in solchen Fällen unverzüglich. Wir beraten Sie gern, welche Rechte Ihnen als internationaler Studierender zustehen.
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Umweltrecht/Naturschutzrecht
Das Umwelt-, Naturschutzrecht umfasst alle Vorschriften, die dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Es geht um den Schutz von Gewässern, Klima, Wald, Lärm, Luft, Boden u.a.
Ihnen wird vorgeworfen, Sie haben einen Umweltschaden verursacht und müssen deshalb Kosten der Beseitigung des Schadens tragen. Oder Sie wollen ein bauliches Vorhaben realisieren und wollen in dem Zusammenhang wissen, ob Sie das Umweltrecht eingehalten haben.
Weitere Gebiete des Verwaltungsrechts
Zusätzlich zu den oben angeführten Bereichen helfen Ihnen Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Klein-Endebrock und Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock auch in den folgenden Bereichen: