Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid – was tun?
Sollten Sie von der Behörde einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, ist das erstmal ein Schock. Doch nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig. Es gibt die Möglichkeit, sich zu wehren, beispielsweise mit Widerspruch und Klage. Dabei sind jedoch bestimmte Fristen und Formvorschriften zu beachten. In der Regel muss ein Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich eingereicht werden. Dabei hat der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung. Die Rückzahlung muss nicht erfolgen, bis über den Widerspruch entschieden wurde.
Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen?
Gerade bei komplexen Bescheiden ist es sinnvoll, einen erfahrenen Anwalt für Subventionsrecht hinzuzuziehen. Wir prüfen den Bescheid für Sie und übernehmen die Kommunikation mit der Behörde. Wir sorgen dafür, dass Ihre rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Ein Widerspruch kann sich lohnen, z. B. wenn:
- die Förderung korrekt verwendet wurde, aber Unterlagen falsch bewertet werden.
- Formfehler überbewertet werden
Hat man sich freiwillig und ernsthaft bemüht alle Auflagen einzuhalten, stehen die Chancen gut. In der Praxis zeigt sich: Wer schnell reagiert und gut begründet, hat häufig gute Erfolgsaussichten.

