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kanzlei am Wallring - Dortmund

Familienrecht Dortmund

Die Kanzlei am Wallring bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Familienrecht in Dortmund. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Zugewinnausgleich. Wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein und entwickeln individuelle Lösungen für Ihre Situation.

Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock steht Ihnen im Bereich des Familienrechts mit Rat und Tat zur Seite. Sie darf bereits seit Herbst 2016 die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht führen.

 

Warum eine persönliche Beratung im Familienrecht wichtig ist

Fragen rund um Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht sind oft kompliziert und sehr persönlich. Jedes Familienleben ist anders – deshalb gibt es keine Lösung, die für alle passt. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, Ihre Rechte richtig zu verstehen und zu sichern.

Als Familienrecht Anwalt in Dortmund stehe ich Ihnen mit Erfahrung und persönlichem Engagement zur Seite.

Scheidungsanwältin Dortmund Farzaneh Klein-Endebrock ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin in der Kanzlei am Wallring - Dortmund

Ihre persönliche Ansprechpartnerin:

Farzaneh
Klein-Endebrock

Fachanwältin für
Familienrecht und Verwaltungsrecht

Ich stehe Ihnen in allen Bereichen des Familienrechts zur Seite:

Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie hinsichtlich Fragen zur Scheidung Scheidung

Scheidung in Dortmund 

Eine Scheidung ist oft nicht nur emotional schwer, sondern bringt auch viele rechtliche Fragen mit sich. Viele fühlen sich damit allein schnell überfordert. Deshalb ist es wichtig, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. So erfahren Sie frühzeitig, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese am besten sichern.

Auf unserer Seite Scheidungsanwalt Dortmund finden Sie weitere Informationen.

 

So lassen Sie Ihre ausländische Scheidung in Deutschland anerkennen. Ehevertrag

 

Ehevertrag – Sicherheit für Ihre Ehe und Ihre Zukunft

Ein Ehevertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig klare Regelungen für den Fall einer Trennung oder Scheidung zu treffen.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Dortmund berate ich Sie umfassend zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Ehevertrages.

 

Was regelt ein Ehevertrag?

Mit einem Ehevertrag können Ehepartner individuelle Vereinbarungen treffen über:

  • Güterrecht (z.B. Modifizierung der Zugewinngemeinschaft oder Vereinbarung von Gütertrennung),
  • Unterhaltsregelungen im Falle der Trennung oder Scheidung,
  • Versorgungsausgleich (Aufteilung von Rentenansprüchen),
  • und teilweise auch über Erb- und Pflichtteilsrechte.

Der Vertrag schafft Rechtssicherheit und kann spätere Konflikte und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.

 

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist besonders ratsam:

  • wenn große Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartnern bestehen,
  • bei Unternehmern oder Selbstständigen zur Absicherung des Betriebs,
  • bei internationalen Ehen oder Wohnsitz im Ausland,
  • bei Wiederverheiratung, insbesondere wenn bereits Kinder vorhanden sind,
  • oder wenn individuelle Lebenssituationen besondere Regelungen erfordern.
  •  

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

Vorab ist eine umfassende anwaltliche Beratung sinnvoll, um Ihre Interessen optimal zu gestalten und spätere Anfechtungen auszuschließen.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Dortmund unterstütze ich Sie dabei, einen rechtssicheren und fairen Ehevertrag zu entwickeln. Angepasst an Ihre individuelle Lebenssituation.

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

 

Der Verfahrensbeistand unterstützt die Interessen der Kinder bei einer Scheidung Verfahrenskostenhilfe - Beratungshilfe

Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht

Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung oder ein Gerichtsverfahren im Familienrecht nicht leisten können, gibt es Unterstützung. Für eine außergerichtliche Beratung können Sie beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Für ein gerichtliches Verfahren können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Die Verfahrenskostenhilfe ist demnach für ein gerichtliches Verfahren gedacht, während Beratungshilfe außerhalb eines Gerichtsverfahrens gewährt wird. Beratungshilfe können Sie unabhängig von den Erfolgsaussichten beantragen. Sie ist gerade dazu da, sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht Dortmund zu holen. Nämlich um abschätzen zu können, wie sinnvoll ein Gerichtsverfahren wäre.

Kanzlei am Wallring - Dortmund Trennungsjahr

Trennungsjahr

Bevor ein Scheidungsantrag eingereicht werden kann, müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Erst nach diesem sogenannten Trennungsjahr erkennen die Gerichte eine Ehe gemäß § 1566 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als gescheitert an. Dieses Jahr soll Ihnen die nötige Sicherheit geben, dass Sie Ihre Entscheidung zur Scheidung wirklich treffen wollen.

Wenn Sie die Scheidung beantragen, muss der Beginn des Trennungsjahres gegenüber dem Gericht belegt werden. In dieser Zeit darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner bestehen. Wichtig: Schon während des Trennungsjahres haben der weniger verdienende Ehepartner sowie gemeinsame Kinder Anspruch auf Unterhalt.

Das Trennungsjahr kann sinnvoll genutzt werden, um das spätere Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Bereits jetzt lassen sich wichtige Punkte wie Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Hausratsaufteilung und Vermögensfragen klären.

In Ausnahmefällen kann das Trennungsjahr verkürzt werden: Nach § 1565 Absatz 2 BGB ist eine sofortige Scheidung möglich, wenn einem Ehepartner die Fortsetzung der Ehe nicht zumutbar ist. Solche Härtefälle liegen beispielsweise bei psychischer oder physischer Gewalt vor.

Ich unterstütze Sie als Familienanwalt Dortmund dabei, Ihre Trennung rechtssicher zu gestalten und Ihre Interessen frühzeitig zu sichern.

Vereinbaren Sie gerne ein erstes Beratungsgespräch – gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihre Zukunft.

Wie eine Scheidung bei im Ausland geschlossenen Ehen funktioniert erklärt Ihnen Ihr Fachanwalt Scheidung im Ausland geschlossener Ehen

Scheidung bei im Ausland geschlossenen Ehen – rechtssicher und unkompliziert

In einem multikulturellen Land wie Deutschland ist es ganz normal, dass Ehen auch im Ausland geschlossen werden. Wenn eine Scheidung nötig wird, ist das Verfahren oft einfacher, als viele denken.

Das deutsche Scheidungsrecht ist hier großzügig: Auch bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, kann deutsches Recht gelten. Und zwar dann, wenn einer der Ehepartner seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Staatsangehörigkeit der Ehepartner kann bei der Entscheidung eine Rolle spielen.

Voraussetzungen für die Scheidung:

  • Einhaltung des Trennungsjahres
  • Persönliche Anhörung beider Ehepartner vor Gericht
  • Zustellung der Gerichtspost an den im Ausland lebenden Ehepartner

Gerade die persönliche Anhörung kann für im Ausland lebende Ehepartner schwierig sein. Viele Gerichte sind hier aber flexibel. Wenn alle Unterlagen zur Identitätsfeststellung korrekt sind, können oft alternative Lösungen gefunden werden.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Scheidung auch bei einer im Ausland geschlossenen Ehe schnell und rechtssicher durchzuführen.

Kontaktieren Sie mich als Familienrecht Anwalt Dortmund für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir den besten Weg zu einer fairen Lösung.

Die Ehepartner sind sich bei der Scheidung einig? Unsere Anwälte setzen gerne eine Scheidungsvereinbarung auf Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Trennungs- und Scheidungsvereinbarung – gemeinsam Lösungen finden

Eine Trennung ist oft schmerzhaft genug. Umso wichtiger ist es, Streit, unnötige Belastungen und hohe Kosten zu vermeiden.

Mit einer individuell gestalteten Trennungs- und Scheidungsvereinbarung können Sie wichtige Fragen wie

  • Unterhalt
  • Vermögen
  • Wohnsituation
  • Hausrat und das
  • Umgangsrecht für Ihre Kinder

frühzeitig und fair regeln.

Sie behalten die Kontrolle über Ihre Zukunft – statt Entscheidungen dem Gericht zu überlassen.

Ich unterstütze Sie dabei, eine Vereinbarung zu entwickeln, die Ihre Wünsche und Bedürfnisse widerspiegelt und Ihnen Sicherheit gibt.

Nur die eigentliche Scheidung muss vom Gericht ausgesprochen werden – alles andere können Sie selbstbestimmt gestalten.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Dortmund stehe ich Ihnen zur Seite – persönlich, erfahren und einfühlsam. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Bei einer Scheidung kann es zum Versorgungsaugleich kommen. Wir beraten Sie gerne! Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich – fair geteilt, was gemeinsam aufgebaut wurde

Wenn sich Ehepartner für Kinder entscheiden, bleibt oft einer von beiden eine Zeit lang zu Hause. In dieser Zeit entstehen meist nur wenige Rentenansprüche.

Auch wenn Kindererziehung heute etwas besser bei der Rente berücksichtigt wird, reicht das oft nicht aus. Weil die Entscheidung für eine Familie gemeinsam getroffen wird, sorgt der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung für einen fairen Ausgleich.

Der Versorgungsausgleich gilt nicht nur bei Kindererziehung. Er greift auch, wenn ein Ehepartner längere Zeit arbeitslos war oder im öffentlichen Dienst gearbeitet hat.

Hat eine Ehe weniger als drei Jahre gedauert, findet der Versorgungsausgleich in der Regel nicht statt.

In bestimmten Fällen können die Ehepartner während der Scheidung auch auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dafür brauchen sie die Zustimmung des Gerichts.

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rentenansprüche im Versorgungsausgleich richtig zu sichern.

Als Anwalt für Familienrecht in Dortmund stehe ich Ihnen mit Erfahrung und persönlicher Beratung zur Seite.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontaktieren Sie uns gerne, per E-Mail, Telefon oder Schnellkontakt:

Schnellkontakt

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Sie haben Fragen zum Unterhaltsrecht? Die Kanzlei am Wallring berät Sie gerne! Unterhalt

Ihr Recht auf Unterhalt – Sicher und durchsetzbar

Sie haben Fragen zu Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt?

Ich berechne Ihre Ansprüche und setze diese konsequent für Sie durch.

 

Kindesunterhalt

Während und nach der Trennung ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zum Barunterhalt verpflichtet.

Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Gleichzeitig wird ein Selbstbehalt berücksichtigt, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Die Unterhaltspflicht besteht bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.

 

Ehegattenunterhalt

Während der Trennung hat der weniger verdienende Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er seine Bedürftigkeit nachweisen kann (§ 1361 BGB). Eine Erwerbsverpflichtung besteht nur, wenn diese nach den persönlichen Verhältnissen zumutbar ist. Faktoren wie die Ehedauer und die bisherige Erwerbstätigkeit spielen dabei eine Rolle.

 

Nachehelicher Unterhalt

Auch nach der Scheidung kann Unterhalt verlangt werden – etwa bei Krankheit, Betreuung gemeinsamer Kinder oder Altersgründen. Grundsätzlich muss jedoch jeder geschiedene Ehegatte eigenständig für seinen Unterhalt sorgen.

 

Elternunterhalt

Kinder können verpflichtet sein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufzukommen. Hierbei sind Selbstbehalt und Schonvermögen gesetzlich geschützt.

 

Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dortmund Ich begleite Sie zuverlässig. Von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein erstes Gespräch.

Keinen Ehevertrag geschlossen? Hier kann das Vermögen durch einen Zugewinnausgleich aufgeteilt werden. Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleich bei Scheidung – Ihr Vermögensanspruch im Blick

Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.

Das bedeutet: Alles Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, kann im Fall einer Scheidung ausgeglichen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der Ehepartner, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat, den Zugewinnausgleich rechtzeitig beantragt.

Die Berechnung erfolgt auf Basis des Anfangsvermögens bei Eheschließung und des Endvermögens zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Derjenige Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, kann einen finanziellen Ausgleich verlangen.

Mit meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich präzise zu ermitteln und erfolgreich durchzusetzen.

Sichern Sie Ihr Recht – lassen Sie sich beraten!

Ob und wie das Sorgerecht verteilt wird können Sie über unsere Anwälte klären lassen. Sorgerecht
Fragen zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht beantworten Ihnen unsere Fachanwälte Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht – Ihr Kind im Mittelpunkt

Nach einer Trennung geht es nicht nur um die Zukunft der Eltern, sondern vor allem um das Wohl des Kindes.

 

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht legt fest, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich leben wird.

Während der Ehe entscheiden beide Eltern gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes.

Nach einer Trennung oder Scheidung kann dieses Recht einem Elternteil allein zugesprochen werden. Am besten finden die Eltern hier eine gemeinsame Lösung. Gelingt das nicht, entscheidet das Familiengericht – immer mit Blick auf das Kindeswohl.

Wichtig zu wissen:

  • Wer kein Sorgerecht hat, besitzt auch kein Aufenthaltsbestimmungsrecht.
  • Das Umgangsrecht bleibt aber trotzdem bestehen.

Wenn das Wohl Ihres Kindes gefährdet ist, können Sie dringend eine einstweilige Anordnung beim Gericht beantragen, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht schnell zu sichern.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Dortmund unterstütze ich Sie einfühlsam und entschlossen dabei, die beste Lösung für Ihr Kind zu finden.

Kontaktieren Sie mich – ich stehe Ihnen zuverlässig zur Seite.

Im Umgangsrecht klären wir den Umgang mit minderjährigen Kindern innerhalb einer Scheidung Umgangsrecht

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht regelt das Recht auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit

  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwistern und
  • engen Bezugspersonen,

die für das Kind Verantwortung tragen oder getragen haben, und umgekehrt.

Auf unserer Seite Umgangsrecht informieren wir Sie umfänglich über alles, was zum Thema wissenswert ist.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontaktieren Sie uns gerne, per E-Mail, Telefon oder Schnellkontakt:

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Wir bieten Ihnen Verfahrenskosten- und Beratungshilfe an Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistand – Die Stimme des Kindes im gerichtlichen Verfahren

Bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht bestellt das Familiengericht einen Verfahrensbeistand. Seine Aufgabe ist es, die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren wirksam zu vertreten.

Der Verfahrensbeistand prüft insbesondere:

  • Ob der geäußerte Wille des Kindes authentisch ist oder möglicherweise von einem Elternteil beeinflusst wurde.
  • Ob der Wunsch des Kindes mit seinem Wohl vereinbar ist.

Dazu führt er Gespräche mit dem Kind sowie – falls erforderlich – mit Eltern oder anderen Bezugspersonen.

Seine Ergebnisse legt der Verfahrensbeistand in einem schriftlichen Bericht dem Gericht vor. In Einzelfällen genügt auch eine mündliche Stellungnahme.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Dortmund unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte und die Interessen Ihres Kindes im gerichtlichen Verfahren optimal zu wahren.

Sprechen Sie mich an – ich stehe Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite.

Fragen bezüglich der Vaterschaft, ihre Anerkennung, Feststellung und Anfechtung klären unser Fachanwälte mit Ihnen Vaterschaft: Anerkennung/Anfechtung/Feststellung

Wird ein Kind außerehelich geboren, hat es zunächst keinen juristischen Vater. Um das zu ändern, braucht es eine Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes zulässig. Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.

Mehr zur Vaterschaftsanerkennung

Sie wollen im Zuge der Scheidung eine Namensänderung vornehmen? Wir helfen dabei! Namensänderung nach Scheidung

Namensänderung nach der Scheidung

Nach einer Scheidung können Sie entweder Ihren Familiennamen behalten oder Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Des Weiteren bestehen folgende Möglichkeiten:

1. Sie können den Nachnamen aus einer vorherigen Ehe annehmen.

2. Sie können den Geburtsnamen dem aktuellen Ehenamen als Doppelnamen anfügen.

3. Falls Sie einen Doppelnamen angenommen haben, können Sie den Namen Ihres Ex-Partners widerrufen lassen.

Hierfür ist ein Antrag beim Standesamt zu stellen. Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.

Sie müssen folgende Unterlagen zur Antragstellung beim Standesamt einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk,
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

Mehr zur Namensänderung

Unsere Fachanwälte beraten Sie zur Namensänderung bei Kindern Namensänderung bei Kindern

Namensrecht für Kinder – Ihre Rechte einfach erklärt

Als Rechtsanwalt Dortmund für Familienrecht helfe ich Ihnen bei allen Fragen zur Namensgebung Ihres Kindes.

 

Gemeinsame elterliche Sorge

Haben die Eltern einen Ehenamen, bekommt das Kind automatisch diesen Namen.

Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen? Dann müssen sie dem Standesamt erklären, ob das Kind den Namen der Mutter oder des Vaters bekommen soll.

Wenn diese Erklärung nach der Geburt abgegeben wird, muss sie öffentlich beglaubigt werden. Diese Regel gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.

 

Keine Einigung nach der Geburt

Treffen die Eltern innerhalb eines Monats nach der Geburt keine Entscheidung, überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Recht, den Namen zu bestimmen.

Wird das Kind im Ausland geboren, kann das Gericht dieses Recht nur auf Antrag übertragen. Den Antrag können die Eltern oder das Kind stellen.

 

Alleinige elterliche Sorge

Wenn nur ein Elternteil die Sorge hat, bekommt das Kind automatisch den Namen dieses Elternteils.

Der sorgeberechtigte Elternteil kann dem Kind auch den Namen des anderen Elternteils geben. Dafür braucht es:

  • die Zustimmung des anderen Elternteils
  • und die Einwilligung des Kindes, wenn es älter als fünf Jahre ist.

Auch diese Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.

 

Änderung nach gemeinsamer Sorge

Wird die gemeinsame Sorge erst später begründet, können die Eltern den Namen des Kindes innerhalb von drei Monaten neu festlegen.

 

Vaterschaftsanfechtung

Stellt ein Gericht fest, dass der bisherige Vater nicht der leibliche Vater ist, kann das Kind seinen Nachnamen ändern lassen.

Ist das Kind noch keine fünf Jahre alt, können auch die Mutter oder der bisherige Vater den Antrag auf Namensänderung stellen.

 

Ehename nach späterer Hochzeit

Wenn die Eltern erst heiraten, nachdem das Kind fünf Jahre alt ist, übernimmt das Kind den Ehenamen nur, wenn es damit einverstanden ist.

 

Ich berate Sie als Anwalt für Familienrecht in Dortmund Innenstadt persönlich und kompetent. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Familie passt.

Vereinbaren Sie jetzt ein erstes Gespräch!

So lassen Sie Ihre ausländische Scheidung in Deutschland anerkennen. Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland

Anerkennung ausländischer Scheidungen – Ihre Rechte in Deutschland

Als Fachanwalt für Familienrecht in Dortmund unterstütze ich Sie bei der Anerkennung Ihrer im Ausland erfolgten Scheidung.

 

Scheidung im Ausland – Was bedeutet das für Deutschland?

Grundsätzlich ist eine Scheidung im Ausland zunächst nur im Land der Entscheidung wirksam. Damit sie auch in Deutschland rechtlich gilt, muss sie in den meisten Fällen offiziell anerkannt werden.

Diese Anerkennung erfolgt auf Antrag durch die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wichtige Ausnahme:

Wurde die Scheidung durch ein Gericht oder eine Behörde des Staates ausgesprochen, dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Entscheidung angehörten, ist keine Anerkennung durch die Justizverwaltung nötig.

 

Zuständigkeit für die Anerkennung

  • Aufenthalt im Inland: Zuständig ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehepartner lebt.
  • Kein Aufenthalt im Inland: Zuständig ist das Bundesland, in dem eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen werden soll.
  • Keine andere Zuständigkeit: In diesem Fall ist die Justizverwaltung Berlin zuständig.

 

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • die geschiedenen Ehegatten selbst,
  • Personen mit rechtlichem Interesse, etwa Verlobte, Erben oder neue Ehepartner,
  • sowie Behörden, z.B. Rentenversicherungsträger.

Ich unterstütze Sie zuverlässig bei der Anerkennung Ihrer Scheidung – damit Sie rechtssicher neu starten können.

Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung als Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Dortmund!