Was ist das Baurecht?
Das Baurecht in Dortmund ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Es bezieht sich auf alle Vorschriften über Zulässigkeiten und Grenzen, wenn gebaut wird. Dieser Bereich des Verwaltungsrechts besteht aus zwei Teilen: Dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht.
Beim Bauplanungsrecht werden das ob, das was und wie viel gebaut werden darf, geregelt. Das Bauordnungsrecht regelt den Bau im Einzelnen. Hier stehen die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung im Vordergrund.
Als Anwalt in Dortmund für Rechtsbeistand im Baurecht unterstützen wir Sie gerne in all diesen Bereichen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrer Kanzlei am Wallring.
Was umfasst das Baurecht konkret?
Das Baurecht umfasst verschiedene Teilbereiche, die Ihnen bei einem Fehler, rechtliche Schwierigkeiten bereiten könnten oder schon bereitet haben. Im Folgenden haben wir Ihnen einige dieser Bereiche aufgelistet. Zu den unten aufgeführten Bereichen und darüber hinaus beraten wir Sie gerne.
Bauantrag
Wenn Sie ein Haus bauen möchten, müssen Sie zunächst den richtigen Antrag ausfüllen. Vordrucke der verschiedenen Anträge gibt es auf der Seite des Bauportals des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW. Bei der Auswahl des richtigen Vertrages bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.
Baugenehmigung
Außerdem brauchen Sie eine Baugenehmigung. Diese ist ein Verwaltungsakt und gilt nur, wenn sie durch einen Antrag gedeckt ist. Im Fall, dass die Baugenehmigung ungültig ist, wird eine Stilllegungsverfügung erlassen.
Dagegen können Sie Rechtsmittel einlegen oder das Vorhaben nachträglich legalisieren lassen. Auch hierbei können Sie auf unsere Unterstützung zählen.
Bauvorentscheid
Bauvorhaben können problematische Aspekte beinhalten. Um sich zu vergewissern, dass das Vorhaben trotzdem zulässig ist, gibt es den Bauvorbescheid. Dieser teilt das Verfahren in mehrere Schritte ein. So wird ein Teil der Baugenehmigung vorweggenommen.
Das Wichtigste bei einem Bauvorbescheid ist die bauplanungsrechtliche Prüfung. Dieser Bescheid wird als Bebauungsgenehmigung bezeichnet.
In Bezug auf den Rechtsschutz ist das Verhältnis von Bebauungsgenehmigung und Baugenehmigung sehr wichtig. Hier wird vor allem darauf geschaut, ob die Bebauungsgenehmigung bereits bestandskräftig ist oder ob sie noch angegriffen werden kann.
Wenn die Bebauungsgenehmigung bestandskräftig ist, wird sie in die Baugenehmigung aufgenommen. Ist dies nicht der Fall, gibt es einen sogenannten Zwischenbescheid. Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um den Bauvorentscheid.
Baupflicht
Die Baugenehmigung bezieht sich auf ein konkretes Vorhaben. Trotzdem besteht nach der Genehmigung eines geplanten Baus nicht die Pflicht, diesen auch umzusetzen.
Ein Bauherr kann mehrere Anträge zur gleichen Zeit stellen und bei der Genehmigung dieser Anträge dann entscheiden, welcher Antrag realisiert wird.
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Als Anwalt in Dortmund, der Sie umfassend berät, sind wir die richtige Adresse für Ihre Fragen und Beratungsanliegen. Melden Sie sich per Telefon oder E-Mail bei uns und vereinbaren Sie einen Termin.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bieten wir eine breite Expertise im Baurecht. Auch als Anwalt für Sorgerecht haben wir uns einen Namen gemacht. Daher können Sie auch im Familienrecht stets auf uns zählen.