Sie wissen nicht genau wie die Vaterschaftsanerkennung abläuft? Unsere Familienanwälte leiten Sie durch die Vaterschaftsanerkennung Dortmund!
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Mit einer Vaterschaftsanerkennung werden Sie zum rechtlichen Vater des Kindes. Heutzutage wird jedes dritte Baby unehelich geboren, so haben die Kinder zunächst keinen rechtlichen Vater. Nur bei einem in einer Ehe geborenen Kind gilt automatisch der Ehemann als Vater. Mit einer Vaterschaftsanerkennung erhalten Sie Rechte und Ansprüche auf, wie z.B. das Umgangsrecht oder die Möglichkeit das Kind über die Familienversicherung des Vaters zu versichern.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist vor allem dann notwendig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, nicht mit der Kindesmutter verheiratet sind. Eine Vaterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes zu beantragen ist kein Problem. Hier besteht sogar der Vorteil darin, dass der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann. Bei einer Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt, muss die Geburtsurkunde neu ausgestellt werden. Damit die Vaterschaftsanerkennung rechtskräftig wird, müssen sowohl die Kindesmutter als auch der anzuerkennende Vater zustimmen. Die passiert im Rahmen eine öffentliche Beurkundung. Hier müssen Beide anwesend sein. Sollten Mutter und Vater minderjährigen sein, dann ist die Zustimmung derer gesetzlichen Vertreter notwendig.
Wenn zwischen dem Eingang des Scheidungsantrag beim Gericht und der Rechtskraft der Scheidung ein Kind geboren wird, dessen Vater nicht der Ehemann ist, so wird eine „qualifizierte Vaterschaftsanerkennung“ vollzogen. Der biologische Vater kann seine Vaterschaft anerkennen lassen. Hierfür braucht es die Zustimmung des Ehemanns. Sobald die Scheidung rechtskräftig wird, wird die Vaterschaft des Ehemanns aufgehoben und die des anerkennenden Vaters begründet. Für die Sorgerechtsbeantragung gibt es keine Fristen.
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Je nach Fall werden unterschiedliche Vaterschaftsanerkennung Unterlagen benötigt. Welche Sie auf jeden Fall einreichen müssen und welche fallabhängig sind listen wir Ihnen hier auf:
Ihre Vaterschaftsanerkennung können Sie entweder beim Amtsgericht oder Notar, sowie an den folgenden beiden Stellen beantragen:
Wenn es Ihnen lediglich um die Vaterschaftsanerkennung geht, dann reichen Sie die Unterlagen bestenfalls beim Standesamt Dortmund ein.
Sie möchten gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung das Sorgerecht klären. Dann lohnt sich der direkte Gang zum Jugendamt Dortmund. Hier können Sie beide Angelegenheiten klären.
Welche Unterlagen Sie für Ihren Fall benötigen, erklären Ihnen unsere Anwälte für Familienrecht. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung!
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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind eng miteinander verknüpft. Allerdings geht mit der Anerkennung nicht direkt das Sorgerecht einher. Eine ledige Mutter hat grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Um ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen, muss zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung eine Sorgerechterklärung eingereicht werden. Auch diese Erklärung muss persönlich abgegeben und öffentlich bekundet sein. Ebenso kann das Sorgerecht durch Heirat erlangt werden.
Direkt beim Jugendamt Dortmund Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht zu beantragen, lohnt sich, da das Jugendamt sich beider Angelegenheiten annimmt.