Unterhalt berechnen – Anwalt für Unterhaltsrecht in Dortmund

Unterhaltsfragen gehören zu den häufigsten und emotional belastendsten Themen im Familienrecht. Suchen Sie einen Anwalt für Unterhalt in der Nähe von Dortmund, ist eine gute Beratung entscheidend – ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung bzw. nachehelicher Unterhalt. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch: außergerichtlich und vor Gericht.

Es geht nicht nur ums Geld. Es geht um die Zukunft Ihrer Familie. Unsere Kanzlei unterstützt Sie professionell, verständlich und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl — außergerichtlich und vor Gericht.

Beratungsgespräch vereinbaren

Farzaneh Klein-Endebrock, Fachanwältin für Familienrecht und Verwaltungsrecht, Kanzlei am Wallring Dortmund

Ihre persönliche Ansprechpartnerin:

Farzaneh
Klein-Endebrock

Fachanwältin für
Familienrecht und Verwaltungsrecht

  • Unterhalt berechnen
  • Aussergerichtliche Einigung
  • Gerichtliche Vertretung
  • Schnelle Ersteinschätzung

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Bei minderjährigen Kindern besteht in der Regel ein klarer gesetzlicher Anspruch auf Unterhalt. Maßgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Orientierung dient.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Als erfahrener Kindesunterhalt Anwalt helfen wir Ihnen, den korrekten Zahlbetrag zu ermitteln und durchzusetzen – ob Sie zahlen oder Ansprüche stellen.

Ein Anwalt für Kindesunterhalt ist dabei für beide Seiten wichtig: für den betreuenden Elternteil ebenso wie für den Unterhaltspflichtigen.

Zwischen Ehegatten kann bereits während der Trennung ein Unterhaltsanspruch bestehen – der sogenannte Trennungsunterhalt.

Nach der rechtskräftigen Scheidung ist grundsätzlich jeder auf sich gestellt (§ 1569 BGB). In Ausnahmefällen kommt nachehelicher Unterhalt in Betracht. Gerade geschiedene Ehegatten sind oft unsicher, ob und wie lange weiterhin Unterhalt verlangt werden kann. Wir klären das für Sie verlässlich und verständlich.

In bestimmten Fällen können erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein – etwa wenn Pflegekosten anfallen und die eigenen Mittel der Eltern nicht ausreichen. 

Auch hier ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich, da nicht jeder automatisch zur Zahlung verpflichtet ist.

Nach rechtskräftiger Scheidung stellt sich oft die Frage, ob und wie lange Unterhalt gezahlt werden muss. Bei Kinderbetreuung ist § 1570 BGB maßgeblich. Reicht das eigene Einkommen nicht aus, kommt § 1573 Abs. 2 BGB zum Tragen — der sogenannte Aufstockungsunterhalt. 

Unterhalt nach Scheidung ist zeitlich oft begrenzt — wie lange genau, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was sagt das Gesetz?

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort sind sowohl Kindesunterhalt als auch Unterhalt zwischen Ehegatten umfassend geregelt.

Wichtige Vorschriften sind unter anderem:

  • § 1570 BGB – Betreuungsunterhalt
  • § 1573 Abs. 2 BGB – Aufstockungsunterhalt
  • Düsseldorfer Tabelle
  • Selbstbehalt
  • Billigkeitsausschluss

Ein Unterhaltsanspruch kann in besonderen Ausnahmefällen entfallen, wenn die Zahlung grob unbillig wäre – etwa bei schwerem Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten.

Für den Kindesunterhalt bildet die Düsseldorfer Tabelle gemeinsam mit den Leitlinien der Oberlandesgerichte die wichtigste Berechnungsgrundlage.

Neben dem geschriebenen Recht ist die aktuelle Rechtsprechung entscheidend. Gerade bei Fragen zum Selbstbehalt und veränderten Einkommensverhältnissen kann sie den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Als Unterhalt Anwalt verfolgen wir die aktuelle Rechtsprechung kontinuierlich. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Interessen auf dem neuesten Stand des Rechts vertreten werden.

Unterhalt berechnen lassen – rechtssicher und individuell

Viele unserer Mandantinnen und Mandanten kommen zu uns mit genau dieser Frage: Was steht mir zu – oder was muss ich zahlen? Wir berechnen Ihren Unterhalt individuell und rechtssicher, auf Basis Ihres konkreten Falls.

Das gilt auch bei einvernehmlichen Scheidungen, bei denen beide Seiten eine faire und tragfähige Lösung suchen – ohne unnötigen Streit. Gerade dann ist eine rechtssichere Berechnung wichtig: Sie schützt beide Parteien vor späteren Auseinandersetzungen und schafft eine stabile Grundlage für die Zukunft.

Online-Rechner geben allenfalls grobe Richtwerte. Was wirklich zählt, sind Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, die Düsseldorfer Tabelle, der Selbstbehalt und Ihre persönliche Situation. Das lässt sich nur im Gespräch verlässlich ermitteln.

Unterhalt berechnen lassen

Wie wird Unterhalt berechnet?

Die Berechnung von Unterhalt ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab. Pauschale Aussagen sind kaum möglich – jeder Fall ist anders. Ein erfahrener Unterhalt Anwalt berücksichtigt bei der Berechnung mehrere Faktoren. Ausgangspunkt ist stets das bereinigte Nettoeinkommen sowie der Bedarf des Ex-Partners oder des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle. Hinzu kommen der Selbstbehalt des Zahlungspflichtigen, die Anzahl unterhaltsberechtigter Personen und besondere Belastungen wie Krankheit oder Kredite. Sie haben einen klaren Auskunftsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, sowohl bei Kindesunterhalt (§1605 BGB), Trennungsunterhalt (§1361 Abs. 4 BGB), als auch bei nachehelichem Unterhalt (§1580 BGB)

Beim Unterhalt nach Scheidung wird zusätzlich geprüft, ob dem betreuenden .Elternteil eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist und in welchem Umfang. Auch Einkommensveränderungen, Nebenverdienste oder fiktiv zugerechnete Einkommen können eine Rolle spielen.

Jeder Unterhaltsfall ist anders. Deshalb ersetzt keine Beispielrechnung das persönliche Gespräch mit einem Anwalt für Unterhalt in der Nähe von Dortmund – nur so lassen sich Ihre konkreten Ansprüche verlässlich einschätzen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation vollständig zu erfassen und realistische Einschätzungen zu geben.

So setzen wir Ihren Unterhalt durch

Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig, müssen Sie das nicht hinnehmen. Auch wenn Unterlagen verschwiegen werden, lässt sich der Anspruch gerichtlich durchsetzen. Wir begleiten Sie durch alle Schritte — strukturiert und zielorientiert.

01

Außergerichtliche Aufforderung

Wir fordern den Unterhaltspflichtigen schriftlich zur Zahlung auf, setzen eine angemessene Frist und dokumentieren den Anspruch rechtssicher

02

Einleitung des Verfahrens

Bei Verweigerung oder fehlenden Unterlagen leiten wir das gerichtliche Verfahren ein. Eine gute Vorbereitung ist dabei entscheidend.

03

Gerichtliche Entscheidung:

Vor Gericht vertreten wir Sie konsequent und zielorientiert. Wir lassen nicht locker — bis Ihr Anspruch vollständig durchgesetzt und der erwirkte Titel vollstreckt ist.

Häufige Fragen zum Thema Unterhalt

Ja. Verändert sich die Lebenssituation wesentlich – etwa durch Einkommensänderungen, Arbeitslosigkeit, Wiederheirat oder neue Unterhaltspflichten – kann der festgesetzte Unterhalt angepasst werden. Eine Abänderung ist in beide Richtungen möglich: nach oben wie nach unten. Wir prüfen, ob eine Abänderungsklage nach § 238, 239 FamFG sinnvoll ist.

Die Zahlungspflicht entfällt nicht automatisch. Krankheit oder Arbeitslosigkeit befreien nicht automatisch von der Unterhaltspflicht. Ob und in welchem Umfang weiterhin gezahlt werden muss, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Eine wichtige Rolle spielt das sogenannte fiktive Einkommen: Wer absichtlich weniger verdient oder seine Stelle aufgibt, muss damit rechnen, dass das Gericht ein höheres Einkommen ansetzt.

In Einzelfällen kann Unterhalt aus Billigkeitsgründen ausgeschlossen oder reduziert sein – etwa bei schwerem Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten oder wenn die Ehe nur kurz war und keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.

Ja. Laufender Unterhalt verjährt nach drei Jahren. Rückständige Forderungen können daher verloren gehen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Deshalb ist es wichtig, Ansprüche frühzeitig geltend zu machen und rechtlich zu sichern.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – wir berechnen Ihren Unterhalt individuell, erklären das Ergebnis verständlich und zeigen Ihnen, welche Handlungsoptionen Sie haben. Das gilt auch für einvernehmliche Scheidungen, bei denen Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner eine faire und rechtssichere Lösung suchen. Die Kosten orientieren sich am Verfahrenswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – wir informieren Sie dazu transparent vorab.

Die Kosten orientieren sich am Verfahrenswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir beraten Sie gern zur Kostenfrage — transparent und ohne Überraschungen.

Was wir für Sie tun

Als Anwalt für Unterhalt in der Nähe von Dortmund beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Fragen des Unterhaltsrechts — vom ersten Gespräch bis zur abschließenden Regelung. Wir arbeiten lösungsorientiert und gehen stets mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vor, denn wir wissen: Hinter jedem Unterhaltsfall stehen Menschen und Familien.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung Ihres Unterhaltsanspruchs
  • Beratung zu Kindesunterhalt
  • Beratung zu Ehegattenunterhalt
  • Individuelle Unterhaltsberechnung – auch bei einvernehmlicher Scheidung
  • Außergerichtliche Verhandlungen
  • Gerichtliche Vertretung
  • Durchsetzung offener Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Wir begleiten Sie zuverlässig – von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt für Unterhalt in der Nähe von Dortmund suchen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. 

Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch und lassen Sie Ihre Unterhaltsansprüche rechtssicher prüfen — oder Ihren Unterhalt individuell berechnen.

Kontaktformular

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!