Anwalt fĂŒr Unterhalt in der NĂ€he – Kanzlei am Wallring Dortmund

Unterhaltsfragen gehören zu den hĂ€ufigsten und emotional belastendsten Themen im Familienrecht. Suchen Sie einen Anwalt fĂŒr Unterhalt in der NĂ€he von Dortmund, ist eine gute Beratung entscheidend – ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung bzw. nachehelicher Unterhalt. Wir prĂŒfen Ihre AnsprĂŒche und setzen sie durch: außergerichtlich und vor Gericht.

Es geht nicht nur ums Geld. Es geht um die Zukunft Ihrer Familie. Unsere Kanzlei unterstĂŒtzt Sie professionell, verstĂ€ndlich und mit dem nötigen FingerspitzengefĂŒhl — außergerichtlich und vor Gericht.

BeratungsgesprÀch vereinbaren

Farzaneh Klein-Endebrock, FachanwĂ€ltin fĂŒr Familienrecht und Verwaltungsrecht, Kanzlei am Wallring Dortmund

Ihre persönliche Ansprechpartnerin:

Farzaneh
Klein-Endebrock

FachanwĂ€ltin fĂŒr
Familienrecht und Verwaltungsrecht

  • Unterhalt berechnen
  • Aussergerichtliche Einigung
  • Gerichtliche Vertretung
  • Schnelle ErsteinschĂ€tzung

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Bei minderjĂ€hrigen Kindern besteht in der Regel ein klarer gesetzlicher Anspruch auf Unterhalt. Maßgeblich ist die DĂŒsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Orientierung dient.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfĂŒllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Als erfahrener Kindesunterhalt Anwalt helfen wir Ihnen, den korrekten Zahlbetrag zu ermitteln und durchzusetzen – ob Sie zahlen oder AnsprĂŒche stellen.

Ein Anwalt fĂŒr Kindesunterhalt ist dabei fĂŒr beide Seiten wichtig: fĂŒr den betreuenden Elternteil ebenso wie fĂŒr den Unterhaltspflichtigen.

Zwischen Ehegatten kann bereits wĂ€hrend der Trennung ein Unterhaltsanspruch bestehen – der sogenannte Trennungsunterhalt.

Nach der rechtskrĂ€ftigen Scheidung ist grundsĂ€tzlich jeder auf sich gestellt (§ 1569 BGB). In AusnahmefĂ€llen kommt nachehelicher Unterhalt in Betracht. Gerade geschiedene Ehegatten sind oft unsicher, ob und wie lange weiterhin Unterhalt verlangt werden kann. Wir klĂ€ren das fĂŒr Sie verlĂ€sslich und verstĂ€ndlich.

In bestimmten FĂ€llen können erwachsene Kinder gegenĂŒber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein – etwa wenn Pflegekosten anfallen und die eigenen Mittel der Eltern nicht ausreichen. 

Auch hier ist eine individuelle rechtliche PrĂŒfung erforderlich, da nicht jeder automatisch zur Zahlung verpflichtet ist.

Nach rechtskrĂ€ftiger Scheidung stellt sich oft die Frage, ob und wie lange Unterhalt gezahlt werden muss. Bei Kinderbetreuung ist § 1570 BGB maßgeblich. Reicht das eigene Einkommen nicht aus, kommt § 1573 Abs. 2 BGB zum Tragen — der sogenannte Aufstockungsunterhalt. 

Unterhalt nach Scheidung ist zeitlich oft begrenzt — wie lange genau, hĂ€ngt von den UmstĂ€nden des Einzelfalls ab.

Was sagt das Gesetz?

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort sind sowohl Kindesunterhalt als auch Unterhalt zwischen Ehegatten umfassend geregelt.

Wichtige Vorschriften sind unter anderem:

  • § 1570 BGB – Betreuungsunterhalt
  • § 1573 Abs. 2 BGB – Aufstockungsunterhalt
  • DĂŒsseldorfer Tabelle
  • Selbstbehalt
  • Billigkeitsausschluss

Ein Unterhaltsanspruch kann in besonderen AusnahmefĂ€llen entfallen, wenn die Zahlung grob unbillig wĂ€re – etwa bei schwerem Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten.

FĂŒr den Kindesunterhalt bildet die DĂŒsseldorfer Tabelle gemeinsam mit den Leitlinien der Oberlandesgerichte die wichtigste Berechnungsgrundlage.

Neben dem geschriebenen Recht ist die aktuelle Rechtsprechung entscheidend. Gerade bei Fragen zum Selbstbehalt und verĂ€nderten EinkommensverhĂ€ltnissen kann sie den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Als Unterhalt Anwalt verfolgen wir die aktuelle Rechtsprechung kontinuierlich. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Interessen auf dem neuesten Stand des Rechts vertreten werden.

Unterhalt berechnen lassen – rechtssicher und individuell

Viele unserer Mandantinnen und Mandanten kommen zu uns mit genau dieser Frage: Was steht mir zu – oder was muss ich zahlen? Wir berechnen Ihren Unterhalt individuell und rechtssicher, auf Basis Ihres konkreten Falls.

Das gilt auch bei einvernehmlichen Scheidungen, bei denen beide Seiten eine faire und tragfĂ€hige Lösung suchen – ohne unnötigen Streit. Gerade dann ist eine rechtssichere Berechnung wichtig: Sie schĂŒtzt beide Parteien vor spĂ€teren Auseinandersetzungen und schafft eine stabile Grundlage fĂŒr die Zukunft.

Online-Rechner geben allenfalls grobe Richtwerte. Was wirklich zĂ€hlt, sind Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, die DĂŒsseldorfer Tabelle, der Selbstbehalt und Ihre persönliche Situation. Das lĂ€sst sich nur im GesprĂ€ch verlĂ€sslich ermitteln.

Unterhalt berechnen lassen

Wie wird Unterhalt berechnet?

Die Berechnung von Unterhalt ist komplex und hĂ€ngt von mehreren Faktoren ab. Pauschale Aussagen sind kaum möglich – jeder Fall ist anders. Ein erfahrener Unterhalt Anwalt berĂŒcksichtigt bei der Berechnung mehrere Faktoren. Ausgangspunkt ist stets das bereinigte Nettoeinkommen sowie der Bedarf des Ex-Partners oder des Kindes nach der DĂŒsseldorfer Tabelle. Hinzu kommen der Selbstbehalt des Zahlungspflichtigen, die Anzahl unterhaltsberechtigter Personen und besondere Belastungen wie Krankheit oder Kredite. Sie haben einen klaren Auskunftsanspruch gegenĂŒber dem Unterhaltspflichtigen, sowohl bei Kindesunterhalt (§1605 BGB), Trennungsunterhalt (§1361 Abs. 4 BGB), als auch bei nachehelichem Unterhalt (§1580 BGB)

Beim Unterhalt nach Scheidung wird zusĂ€tzlich geprĂŒft, ob dem betreuenden .Elternteil eine ErwerbstĂ€tigkeit zumutbar ist und in welchem Umfang. Auch EinkommensverĂ€nderungen, Nebenverdienste oder fiktiv zugerechnete Einkommen können eine Rolle spielen.

Jeder Unterhaltsfall ist anders. Deshalb ersetzt keine Beispielrechnung das persönliche GesprĂ€ch mit einem Anwalt fĂŒr Unterhalt in der NĂ€he von Dortmund – nur so lassen sich Ihre konkreten AnsprĂŒche verlĂ€sslich einschĂ€tzen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation vollstĂ€ndig zu erfassen und realistische EinschĂ€tzungen zu geben.

So setzen wir Ihren Unterhalt durch

Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig, mĂŒssen Sie das nicht hinnehmen. Auch wenn Unterlagen verschwiegen werden, lĂ€sst sich der Anspruch gerichtlich durchsetzen. Wir begleiten Sie durch alle Schritte — strukturiert und zielorientiert.

01

Außergerichtliche Aufforderung

Wir fordern den Unterhaltspflichtigen schriftlich zur Zahlung auf, setzen eine angemessene Frist und dokumentieren den Anspruch rechtssicher

02

Einleitung des Verfahrens

Bei Verweigerung oder fehlenden Unterlagen leiten wir das gerichtliche Verfahren ein. Eine gute Vorbereitung ist dabei entscheidend.

03

Gerichtliche Entscheidung:

Vor Gericht vertreten wir Sie konsequent und zielorientiert. Wir lassen nicht locker — bis Ihr Anspruch vollstĂ€ndig durchgesetzt und der erwirkte Titel vollstreckt ist.

HĂ€ufige Fragen zum Thema Unterhalt

Ja. VerĂ€ndert sich die Lebenssituation wesentlich – etwa durch EinkommensĂ€nderungen, Arbeitslosigkeit, Wiederheirat oder neue Unterhaltspflichten – kann der festgesetzte Unterhalt angepasst werden. Eine AbĂ€nderung ist in beide Richtungen möglich: nach oben wie nach unten. Wir prĂŒfen, ob eine AbĂ€nderungsklage nach § 238, 239 FamFG sinnvoll ist.

Die Zahlungspflicht entfÀllt nicht automatisch. Krankheit oder Arbeitslosigkeit befreien nicht automatisch von der Unterhaltspflicht. Ob und in welchem Umfang weiterhin gezahlt werden muss, hÀngt von den konkreten UmstÀnden des Einzelfalls ab.

Eine wichtige Rolle spielt das sogenannte fiktive Einkommen: Wer absichtlich weniger verdient oder seine Stelle aufgibt, muss damit rechnen, dass das Gericht ein höheres Einkommen ansetzt.

In EinzelfĂ€llen kann Unterhalt aus BilligkeitsgrĂŒnden ausgeschlossen oder reduziert sein – etwa bei schwerem Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten oder wenn die Ehe nur kurz war und keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.

Ja. Laufender Unterhalt verjĂ€hrt nach drei Jahren. RĂŒckstĂ€ndige Forderungen können daher verloren gehen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Deshalb ist es wichtig, AnsprĂŒche frĂŒhzeitig geltend zu machen und rechtlich zu sichern.

Vereinbaren Sie ein BeratungsgesprĂ€ch – wir berechnen Ihren Unterhalt individuell, erklĂ€ren das Ergebnis verstĂ€ndlich und zeigen Ihnen, welche Handlungsoptionen Sie haben. Das gilt auch fĂŒr einvernehmliche Scheidungen, bei denen Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner eine faire und rechtssichere Lösung suchen. Die Kosten orientieren sich am Verfahrenswert und dem RechtsanwaltsvergĂŒtungsgesetz (RVG) – wir informieren Sie dazu transparent vorab.

Die Kosten orientieren sich am Verfahrenswert und dem RechtsanwaltsvergĂŒtungsgesetz (RVG). Wir beraten Sie gern zur Kostenfrage — transparent und ohne Überraschungen.

Was wir fĂŒr Sie tun

Als Anwalt fĂŒr Unterhalt in der NĂ€he von Dortmund beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Fragen des Unterhaltsrechts — vom ersten GesprĂ€ch bis zur abschließenden Regelung. Wir arbeiten lösungsorientiert und gehen stets mit dem nötigen FingerspitzengefĂŒhl vor, denn wir wissen: Hinter jedem Unterhaltsfall stehen Menschen und Familien.

Unsere Leistungen umfassen:

  • PrĂŒfung Ihres Unterhaltsanspruchs
  • Beratung zu Kindesunterhalt
  • Beratung zu Ehegattenunterhalt
  • Individuelle Unterhaltsberechnung – auch bei einvernehmlicher Scheidung
  • Außergerichtliche Verhandlungen
  • Gerichtliche Vertretung
  • Durchsetzung offener Forderungen
  • Abwehr unberechtigter AnsprĂŒche

Wir begleiten Sie zuverlĂ€ssig – von der ersten EinschĂ€tzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

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Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt fĂŒr Unterhalt in der NĂ€he von Dortmund suchen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. 

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